Häufig gestellte Fragen

Wer übernimmt die Kosten für Pflegeleistungen?

Wie bekommt man Hilfe wenn man nicht mehr so kann wie gewohnt?

Notwendige Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung werden in der Regel von den Krankenkassen oder der Pflegeversicherung übernommen. Mit allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen können wir direkt abrechnen. Privatversicherte erhalten von uns eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen können.

Für die Leistungen, die keine Kasse übernimmt, stehen wir Ihnen als ambulanter Dienst ebenfalls zur Verfügung. Solche Leistungen berechnen wir Ihnen nach unserem Gebührenkatalog. In Härtefällen kann die finanzielle Regelung mit unserer Geschäftsführung besprochen werden.

 

 

Was ist zu tun wenn man Pflege braucht

Fragen Sie Ihren Arzt, ob er eine Verordnung für häusliche Krankenpflege ausstellt, die dann bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.
Bei andauernder Pflegebedürftigkeit können Sie mit der Unterstützung des Hausarztes einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, dass eine Pflegestufe vergeben wird. Je nach Pflegebedürftigkeit haben sie unterschiedliche Leistungsansprüche die von der Pflegekasse geprüft und vergeben werden. Die Kostenübernahme gilt ab Antragsstellung rückwirkend.

 


Wenn Sie die Details mit Ihrer Kasse geklärt haben, rufen Sie an und wir vereinbaren einen Termin zum Erstbesuch. Hier klären wir ab, was Sie brauchen und was Sie sich wünschen, wir legen einen Pflegezeitpunkt und eine Pflegezeit pro Besuch fest und Sie bekommen von uns einen Kostenvoranschlag mit den besprochenen Details. Danach kann unser Service beginnen.

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Wenn Sie noch weitere Fragen haben, sind wir gerne bereit Sie zu beraten. Rufen Sie uns einfach an!

 

 

So erreichen Sie uns:
Nikolaistr. 17

80802 München Schwabing

Tel: (089) 395886

Fax: (089) 34 01 87 41

E-Mail: info@fuer-einander.de

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